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Erschütterungsschutz an Bahnstrecken
Für die Beurteilung verkehrsinduzierter Erschütterungs-immissionen wird die DIN 4150-2 („Erschütterungen im Bauwesen - Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden“) angewendet. Hierin werden Angaben zu relevanten Beurteilungsgrößen und Anhaltswerten gemacht, bei deren Einhaltung davon ausgegangen werden kann, dass die auftretenden Erschütterungsimmissionen als nicht erheblich belästigend einzustufen sind. Im Rahmen der Planung des Aus- und Neubaues von Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken werden die folgenden Untersuchungen durchgeführt:

Messtechnische Beweissicherung von Erschütterungs-immissionen in vorhandenen Gebäuden an bestehenden Bahnstrecken.
 

Beurteilung der erhobenen Einwirkungen auf Menschen im Gebäude nach DIN 4150-2.
 

Messtechnische Ermittlung der spektralen Freifeld- und Gebäudeübertragungsfunktionen an Neubau-Streckenabschnitten durch Fremderregungen (Unwucht-erregung, Impulsanregung).
 

Messung des sekundären Luftschalls in Wohnräumen im Umfeld von Tunnelstrecken und Beurteilung der Einwirkungen.
 

Messung der Erschütterungsemission von Zügen mit begleitender Geschwindigkeitsmessung im Hinblick auf die Erstellung von Immissionsprognosen.
 

Prognostizierung der zukünftigen Erschütterungsimmissionen in Wohnräumen für in Planung befindliche Fern- oder Stadtbahnstrecken.
 

Für die Planung von Hochbauten (Gebäuden, Brücken, Türme) im Einwirkungsbereich von Bahnstrecken werden Prognosen auf der Grundlage von FEM-Berechnungen erstellt.
 

Erschütterungsschutz an Baustellen
Für die Beurteilung der Erschütterungsimmissionen im Umfeld von Baustellen wird die DIN 4150 angewendet. Hierin werden zu Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden und auf bauliche Anlagen Angaben zu relevanten Beurteilungsgrößen und Anhaltswerten gemacht. Für die Überwachung der von Baustellen ausgehenden Erschütterungen werden die folgenden Ingenieurleistungen erbracht:
 

Messtechnische Bestandsaufnahme und Beur-teilung von Erschütterungseinwirkungen auf Menschen, auf Bauwerke oder auf sensible Anlagen.
 

Beurteilung der Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden nach DIN 4150-2 bzw. der Einwirk-ungen auf bauliche Anlagen nach DIN 4150-3. Einwirkungen auf sensible Einrichtungen werden auf Grundlage der Vorgaben des Betreibers beurteilt oder allgemeiner Erfahrungsgrundsätze beurteilt.
 

Ausbreitungsmessungen in Bauwerken oder im Gelände zur Quantifizierung der Ausbreitungs-bedingungen im Hinblick auf die Erstellung von Erschütterungsprognosen oder zur Festlegung von Messpositionen für Dauerüberwachungen. 
 

Entwicklung von Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung oder zur Minimierung von Imms-sionskonflikten.
 

Durchführung von Dauerüberwachungen zur Prüfung des Baustellenbetriebes. Durchführung einer lückenlosen Protokollierung und automatische Alarmierung der Bauleitung bei Überschreitungen der festgelegten Schwellen-werte für einen Vor- und einen Hauptalarm. Die Alarmierung kann akustisch, optisch oder per SMS erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Bauakustik
Bei der Planung von Hochbauten ist der Schallschutz trennender Bauteile zwischen schutzbedürftigen Räumen entsprechend den gültigen Anforderungen zu bemessen. Für die Planung des Luftschall- und Trittschallschutzes, sowie zu Begrenzung der Geräuschimmissionen aus haustechnischen Anlagen werden die folgenden Ingenieurleistungen erbracht:

Festlegung der Schallschutzanforderungen für Wände, Decken, Treppen, Fenster, Türen gemäß den gültigen öffentlich rechtlichen und zivilrechtlichen Anforderungen.
 

Planung des Luft- und Trittschallschutzes in Gebäuden gemäß DIN 4109.
 

Immissionsschutzplanung und Auslegung der Körper-schalldämmung bei haustechnischen Anlagen.
 

Erstellung des Schallschutznachweises nach DIN 4109 im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
 

Mitwirken bei der Ausführungsplanung schalltechnisch wichtiger Konstruktionsdetails.
 

Mitwirken bei der Ausschreibung und der Vergabe schall-technisch wichtiger Konstruktionsdetails.
 

Überwachung und Beurteilung der Bauausführung von Schallschutzmaßnahmen.
 

VMPA Messstelle für Güteprüfungen mit einer geeichten Bauakustik Messanlage.
 

Messtechnische Bestandsanalysen zur Beurteilung von Schadensfällen; Erstellung von Gutachten.

 

Erschütterungsschutz an Produktionsanlagen
Für die Beurteilung der Erschütterungsimmissionen im Umfeld von Produktionsanlagen wird die DIN 4150 angewendet. Hierin werden zu Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden und auf bauliche Anlagen Angaben zu relevanten Beurteilungsgrößen und Anhaltswerten gemacht. Im Rahmen der Planung oder des Betriebes von Produktionsanlagen werden die folgenden Ingenieurleistungen erbracht:
 

Messtechnische Bestandsaufnahme und Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf Menschen, auf Bauwerke oder auf sensible Anlagen.
 

Beurteilung der Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden nach DIN 4150-2 bzw. der Einwirkungen auf bauliche Anlagen nach DIN 4150-3. Einwirkungen auf sensible Einrichtungen werden auf Grundlage der Vorgaben des Betreibers beurteilt.
 

Ausbreitungsmessungen in Bauwerken oder im Gelände zur Quantifizierung der Ausbreitungsbedingungen im Hinblick auf die Erstellung von Erschütterungsprognosen.
 

Entwicklung von Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung oder zur Minimierung von Immissionskonflikten.
 

Durchführung von Dauerüberwachungen zur Prüfung der Immissionen bei schwankenden Betriebszenarien oder zeitlich veränderlichen Ausbreitungsbedingungen. Durchführung lücken-loser Protokolle und automatische Alarmierung bei Schwellenwertüberschreitungen.

     
     
     
     
     

 

Impressum:
FRITZ GmbH  Beratende Ingenieure VBI  Geschaftsfuhrer: Dipl.-Phys. Peter Fritz  Fehlheimer Straße 24  64683 Einhausen Tel.: 06251/ 96460
Fax.: 06251/9646-46  E-Mail: info@fritz-ingenieure.de  Handelsregister Darmstadt, HRB Nr. 24268  Ust-Ident-Nummer: DE 152373021
 

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