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Erschütterungsschutz an Bahnstrecken
Für die
Beurteilung verkehrsinduzierter
Erschütterungs-immissionen wird die DIN 4150-2
(„Erschütterungen im Bauwesen - Einwirkungen auf
Menschen in Gebäuden“) angewendet. Hierin werden Angaben
zu relevanten Beurteilungsgrößen und Anhaltswerten
gemacht, bei deren Einhaltung davon ausgegangen werden
kann, dass die auftretenden Erschütterungsimmissionen
als nicht erheblich belästigend einzustufen sind. Im
Rahmen der Planung des Aus- und Neubaues von Eisenbahn-
und Straßenbahnstrecken werden die folgenden
Untersuchungen durchgeführt:
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Messtechnische
Beweissicherung von Erschütterungs-immissionen in
vorhandenen Gebäuden an bestehenden Bahnstrecken.
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Beurteilung der
erhobenen Einwirkungen auf Menschen im Gebäude nach
DIN 4150-2.
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Messtechnische
Ermittlung der spektralen Freifeld- und
Gebäudeübertragungsfunktionen an
Neubau-Streckenabschnitten durch Fremderregungen (Unwucht-erregung,
Impulsanregung).
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Messung des sekundären
Luftschalls in Wohnräumen im Umfeld von
Tunnelstrecken und Beurteilung der Einwirkungen.
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Messung der
Erschütterungsemission von Zügen mit begleitender
Geschwindigkeitsmessung im Hinblick auf die
Erstellung von Immissionsprognosen.
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Prognostizierung der
zukünftigen Erschütterungsimmissionen in Wohnräumen
für in Planung befindliche Fern- oder
Stadtbahnstrecken.
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Für die Planung von
Hochbauten (Gebäuden, Brücken, Türme) im
Einwirkungsbereich von Bahnstrecken werden Prognosen
auf der Grundlage von FEM-Berechnungen erstellt.
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Erschütterungsschutz an Baustellen
Für die
Beurteilung der Erschütterungsimmissionen im Umfeld von
Baustellen wird die DIN 4150 angewendet. Hierin werden zu
Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden und auf bauliche
Anlagen Angaben zu relevanten Beurteilungsgrößen und
Anhaltswerten gemacht. Für die Überwachung der von
Baustellen ausgehenden Erschütterungen werden die folgenden
Ingenieurleistungen erbracht:
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Messtechnische Bestandsaufnahme und
Beur-teilung von Erschütterungseinwirkungen auf
Menschen, auf Bauwerke oder auf sensible Anlagen.
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Beurteilung der Einwirkungen auf
Menschen in Gebäuden nach DIN 4150-2 bzw. der
Einwirk-ungen auf bauliche Anlagen nach DIN 4150-3.
Einwirkungen auf sensible Einrichtungen werden auf
Grundlage der Vorgaben des Betreibers beurteilt oder
allgemeiner Erfahrungsgrundsätze beurteilt.
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Ausbreitungsmessungen in Bauwerken
oder im Gelände zur Quantifizierung der
Ausbreitungs-bedingungen im Hinblick auf die Erstellung
von Erschütterungsprognosen oder zur Festlegung von
Messpositionen für Dauerüberwachungen.
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Entwicklung von Minderungsmaßnahmen
zur Vermeidung oder zur Minimierung von
Imms-sionskonflikten.
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Durchführung von Dauerüberwachungen
zur Prüfung des Baustellenbetriebes. Durchführung einer
lückenlosen Protokollierung und automatische Alarmierung
der Bauleitung bei Überschreitungen der festgelegten
Schwellen-werte für einen Vor- und einen Hauptalarm. Die
Alarmierung kann akustisch, optisch oder per SMS
erfolgen. |
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Bauakustik
Bei der Planung von
Hochbauten ist der Schallschutz trennender Bauteile zwischen
schutzbedürftigen Räumen entsprechend den gültigen
Anforderungen zu bemessen. Für die Planung des
Luftschall- und Trittschallschutzes, sowie zu Begrenzung
der Geräuschimmissionen aus haustechnischen Anlagen
werden die folgenden Ingenieurleistungen erbracht:
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Festlegung der
Schallschutzanforderungen für Wände, Decken, Treppen,
Fenster, Türen gemäß den gültigen öffentlich rechtlichen
und zivilrechtlichen Anforderungen.
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Planung des Luft- und
Trittschallschutzes in Gebäuden gemäß DIN 4109.
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Immissionsschutzplanung und
Auslegung der Körper-schalldämmung bei haustechnischen
Anlagen.
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Erstellung des
Schallschutznachweises nach DIN 4109 im Rahmen von
Baugenehmigungsverfahren.
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Mitwirken bei der
Ausführungsplanung schalltechnisch wichtiger
Konstruktionsdetails.
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Mitwirken bei der
Ausschreibung und der Vergabe schall-technisch wichtiger
Konstruktionsdetails.
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Überwachung und Beurteilung
der Bauausführung von Schallschutzmaßnahmen.
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VMPA Messstelle für
Güteprüfungen mit einer geeichten Bauakustik Messanlage.
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Messtechnische
Bestandsanalysen zur Beurteilung von Schadensfällen;
Erstellung von Gutachten. |
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Erschütterungsschutz an Produktionsanlagen
Für die
Beurteilung der Erschütterungsimmissionen im Umfeld von
Produktionsanlagen wird die DIN 4150 angewendet. Hierin
werden zu Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden und auf
bauliche Anlagen Angaben zu relevanten
Beurteilungsgrößen und Anhaltswerten gemacht. Im Rahmen
der Planung oder des Betriebes von Produktionsanlagen
werden die folgenden Ingenieurleistungen erbracht:
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Messtechnische Bestandsaufnahme und Beurteilung von
Erschütterungseinwirkungen auf Menschen, auf
Bauwerke oder auf sensible Anlagen.
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Beurteilung der Einwirkungen auf
Menschen in Gebäuden nach DIN 4150-2 bzw. der
Einwirkungen auf bauliche Anlagen nach DIN 4150-3.
Einwirkungen auf sensible Einrichtungen werden auf
Grundlage der Vorgaben des Betreibers beurteilt.
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Ausbreitungsmessungen in
Bauwerken oder im Gelände zur Quantifizierung der
Ausbreitungsbedingungen im Hinblick auf die
Erstellung von Erschütterungsprognosen.
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Entwicklung von
Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung oder zur
Minimierung von Immissionskonflikten.
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Durchführung von
Dauerüberwachungen zur Prüfung der Immissionen bei
schwankenden Betriebszenarien oder zeitlich
veränderlichen Ausbreitungsbedingungen. Durchführung
lücken-loser Protokolle und automatische Alarmierung
bei Schwellenwertüberschreitungen. |
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